Zusätzlich zu den von den Krankenkassen finanzierten Leistungen, die wir in unserer Praxis natürlich vollumfänglich und priorisiert anbieten, gibt es viele medizinisch fundierte und durch Studien erfolgreich nachgewiesene Therapien, die wir unseren Patienten auf Wunsch ebenfalls zukommen lassen möchten.
ACP-Therapie
Diese Therapie dient der raschen Regeneration von Körpergewebe (vor allem Knorpel- und Sehnengewebe) bei Überlastung, Verletzung und Abnutzung. Hier wird aus dem Blut des Patienten ein individuelles „Medikament“ hergestellt, welches die körpereigenen Wachstums- und Reparationsfaktoren in konzentrierter Form enthält und lokal an die betreffende Stelle injiziert wird. Für den gesamten Prozess, welcher in der Praxis durchgeführt wird, benötigt man etwa 20-30 Minuten. Auch namhafte Sportler nutzen diese Therapie, vor allem bei Sehnen- und Bandverletzungen. In zunehmendem Maße wird diese Therapie auch für Rückenbeschwerden eingesetzt.
Hyaluronsäure für Gelenke
Die Hyaluronsäure ist eine – einfach ausgedrückt – künstliche Gelenkschmiere, die der biologischen Gelenkflüssigkeit in Zusammensetzung, Viskosität und Eigenschaft sehr nahekommt. Durch die intraartikuläre Injektion (Spritze ins Gelenk) kann bei Abnutzung der Gelenkstrukturen eine deutliche Beschwerdebesserung erzielt werden.
Phlebolyser
Hier werden mittels elektrischem Strom in mikroinvasiver Therapie Gewebestrukturen verändert, sodass ohne größeren Eingriff und mit kaum sichtbarer Narbenbildung kleinere Hautveränderungen wie Altersflecken, Fibrome, Warzen und Nävi behandelt werden können. Auch Besenreißerverödung sowie dauerhafte Haarentfernung durch Zerstörung der Haarfollikel können mit Hilfe dieses Gerätes durchgeführt werden.
Herpes und Akne lassen sich mit dem Phlebolyser ohne wesentliche Narbenbildung behandeln.
Überschießendes Narbengewebe kann bis auf das umgebende Hautniveau verringert werden, wobei die Narbe selbst bestehen bleibt.
Eine Hautfältchenstraffung kann durch zusätzliches Einsetzen von Hyaluronsäure erreicht werden.
Die oben aufgeführten, äußerlich durchaus störenden und teils belastenden Veränderungen des Körpers sind nicht unmittelbar krankhaft bzw. krankmachend. Deshalb werden diese Therapien nicht von den Krankenkassen finanziert, obwohl die Behandlung für den einzelnen Patienten durchaus wichtig, beruhigend und wertvoll ist und deshalb zum Wohlbefinden beitragen kann.
Entfernung von Hautveränderungen
Aus ästhetischen Gründen beziehungsweise auf Grund mechanischer Störungen können Hautveränderungen selbstverständlich als individuelle Leistungen entfernt werden.
– IGeL
– Operativ oder mittels Phlebolyser